Gefahren

Einen Präferenznachweis für eine Ware auszustellen ist keine Schwierigkeit! Den Nachweis zu erbringen, Präferenznachweise berechtigt ausgestellt zu haben, kann da schon eher zum Problem werden.

Kann im Fall von Präferenzprüfung der Nachweis nicht erbracht werden, so kann dies u.a. eine rückwirkende Aberkennung von Präferenzen über längere Zeiträume und somit Nachzahlung von Zöllen nach sich ziehen.

Das kann eine erhebliche finanzielle Belastung für das Unternehmen bedeuten. Desweiteren dürfen bei nachgewiesenen Verstößen, über einen vom Prüfer vergebenen Zeitraum, keine Präferenznachweise ausgestellt werden.

Dies kann bedeuten:

  • Das Produkt wird für den ausländischen Kunden teuerer
  • Wettbewerbsnachteil gegenüber der Konkurrenz
  • Die Marge sinkt
  • Vertrauensverlust gegenüber den Behörden und den Kunden

Dies sind die gleichen Faktoren die zum Tragen kommen, wenn ein Unternehmen sich bis heute möglicherweise überhaupt nicht mit Präferenzkalkulation beschäftigt!

Für viele Unternehmen ist es nach den aktuellen Bestimmungen und Gegebenheiten oftmals äusserst schwierig manuell eine korrekte Kalkulation durchzuführen.

Dies hängt meist von der Kombinationsvielfalt der zu produzierenden Artikel ab! Einige Faktoren hierfür sind:

  • Menge der zu produzierenden verschiedenen Artikel
  • Variantenvielfalt der Artikel
  • Unterschiedliche Ursprünge der Vormaterialien (Stücklistenpositionen)
  • Verwaltung der Lieferantenerklärungen zu den Zukaufartikeln (Stücklistenpositionen, welche nicht selber hergestellt werden)
  • Einkauf und Verkauf der Produkte weltweit