Nachweispflicht

Zum ersten erfüllen sie die permanente Nachweispflicht gegenüber den Kontrollbehörden. Zum zweiten ermöglicht die Präferenzkalkulation schon im Stadium der Konstruktion und der Stücklistenerstellung flexible Reaktionen (z.B. durch den Austausch von Vormaterial mit/ohne Ursprung), um in den Vorzug der Präferenzberechtigung zu gelangen.

Durch den Präferenznachweis ist der Kunde zur zollbegünstigten Einfuhr berechtigt!

Die Präferenzkalkulation als strategisches Mittel

Durch frühzeitige Präferenzkalkulation lassen sich Problemfälle schnell erkennen! Somit ist das Unternehmen in der Lage frühzeitig zu agieren (z.B. Ersetzen von Einzelbauteilen durch Teile anderen Ursprungs/Lieferanten)

Bessere Ausgangssituationen für den Verkauf schaffen! Der Verkauf ist mit Hilfe der Präferenzkalkulationsergebnisse in der Lage zu erkennen, ab welchem Verkaufspreis/EXW-Preis der Artikel nicht mehr mit Präferenzeigenschaft angeboten werden kann. D.h., bei Unterschreitung eines artikelspezifischen Verkaufspreises kann die Präferenzeigenschaft zerstört werden!

Sicherheit

Anhand von Stücklisten oder Aufträgen, Informationen über Produktionsländer und Verkaufsländer oder Ländergruppen und letztlich durch die FORMAT Lieferantenerklärungsverwaltung können korrekte Kalkulationen durchgeführt werden. Dies bedeutet u.a.:

• Sicherheit über korrekte Präferenznachweise
• Leicht prüfbare Ergebnisse, bei Präferenzprüfungen.
• Wettbewerbsvorteile schaffen.